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   OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22   

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https://dejure.org/2023,2436
OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22 (https://dejure.org/2023,2436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2023 - 11 U 60/22 (https://dejure.org/2023,2436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - 11 U 60/22 (https://dejure.org/2023,2436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, §§ 16, 20, 53b Abs. 2 FGG a. F. i. V. m. § 621a ZPO a.F.
    Amtshaftung, Versorgungsausgleich, Drittschutz, Zustellung, Rentenversicherungsträger

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen unterbliebener Mitteilung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich an einen der beteiligten Rentenversicherungsträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1372
  • NJW-RR 2023, 531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Erforderlich ist vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts (ständige Rechtsprechung des BGH: Urteil vom 26.07.2018, I ZR 274/18 - Rz. 20 juris; Urteil vom 10.07.2014, IX ZR 197/12 - Rz. 11 juris; Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03 -Rz. 26-27 juris; Urteil vom 26.09.1991, VII ZR 245/90 - Rz. 9 f. juris).

    Auch wenn insoweit an die Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 26.07.2018, I ZR 274/16 - Rz. 22-26 juris), sondern dazu im Allgemeinen bereits ein Sachvortrag ausreichend ist, aufgrund dessen nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erst künftig aus dem Rechtsverhältnis erwachsender Schaden angenommen werden kann (BGH, Urteil vom 10.07.2014, IX ZR 197/12 - Rz. 11 juris), fehlt es vorliegend bereits an einem solchermaßen ausreichenden Sachvortrag.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Erforderlich ist vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts (ständige Rechtsprechung des BGH: Urteil vom 26.07.2018, I ZR 274/18 - Rz. 20 juris; Urteil vom 10.07.2014, IX ZR 197/12 - Rz. 11 juris; Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03 -Rz. 26-27 juris; Urteil vom 26.09.1991, VII ZR 245/90 - Rz. 9 f. juris).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16

    Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Auch wenn insoweit an die Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 26.07.2018, I ZR 274/16 - Rz. 22-26 juris), sondern dazu im Allgemeinen bereits ein Sachvortrag ausreichend ist, aufgrund dessen nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erst künftig aus dem Rechtsverhältnis erwachsender Schaden angenommen werden kann (BGH, Urteil vom 10.07.2014, IX ZR 197/12 - Rz. 11 juris), fehlt es vorliegend bereits an einem solchermaßen ausreichenden Sachvortrag.
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Steht die Unbegründetheit der Klage - so wie im vorliegenden Fall - bereits fest, fehlt ein sachlicher Grund dafür, dem jeweiligen Kläger eine erneute Prozessführung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.1995 zu KVR 25/94 - Rz. 47 juris; Urteil vom 27.10.2009 zu XI ZR 225/08 - Rz. 12 juris).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Erforderlich ist vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts (ständige Rechtsprechung des BGH: Urteil vom 26.07.2018, I ZR 274/18 - Rz. 20 juris; Urteil vom 10.07.2014, IX ZR 197/12 - Rz. 11 juris; Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03 -Rz. 26-27 juris; Urteil vom 26.09.1991, VII ZR 245/90 - Rz. 9 f. juris).
  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09

    Drittschutz bei Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Dabei genügt nicht, dass sich die Verletzung der Amtspflicht für den Geschädigten nachteilig auswirkt, sondern es muss sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der Natur des Amtsgeschäfts ergeben, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen; darüber hinaus kommt es darauf an, ob in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BGH, Versäumnisurteil vom 15.10.2009, III ZR 8/09 - Rz. 14 juris).
  • BGH, 13.09.2001 - III ZR 228/00

    Drittbezogenheit der Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGH, Urteil vom 13.09.2001, III ZR 228/00 - Rz. 8 juris).
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Steht die Unbegründetheit der Klage - so wie im vorliegenden Fall - bereits fest, fehlt ein sachlicher Grund dafür, dem jeweiligen Kläger eine erneute Prozessführung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.1995 zu KVR 25/94 - Rz. 47 juris; Urteil vom 27.10.2009 zu XI ZR 225/08 - Rz. 12 juris).
  • LG Essen, 10.03.2022 - 1 O 121/21

    Zustellung Beschluss Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22
    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 10.03.2022 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 1 O 121/21, festzustellen, dass das beklagte Land ihm den materiellen Schaden zu ersetzen hat, der ihm infolge der unterbliebenen Übermittlung des Beschlusses des Amtsgerichts Hattingen vom 07.08.2006 zum Versorgungsausgleich an die Deutsche Rentenversicherung Bund entstanden ist.
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